Lieferkettengesetz und Lieferantenkodex Kaiser Ventilatorenbau GmbH & CO KG
Die Firma Kaiser Ventilatorenbau ist als KMU Unternehmen nicht dem Lieferantengesetz (Lieferkettengesetz) verpflichtet. Dennoch können kleine Unternehmen und Zulieferer indirekt von den Anforderungen des Lieferkettengesetzes betroffen sein. Größere Unternehmen, die dem Gesetz unterliegen, können von ihren Zulieferern verlangen, dass sie ebenfalls Maßnahmen zur Einhaltung der Menschenrechte und Umweltschutzstandards ergreifen. Dadurch wird der Druck entlang der gesamten Lieferkette erhöht, um nachhaltige und verantwortungsvolle Praktiken zu fördern.
Da zu unseren Kunden ebenso Großunternehmen gehören, die dem Lieferkettengesetz verpflichtet sind, gehört es zu unserer Verantwortung, das Lieferkettengesetz im Rahmen der Unternehmensgröße und unserer Möglichkeiten zu beachten und zu integrieren.
Dabei orientieren wir uns an dem Global Compact der Vereinten Nationen (UN Global Compact).
Artikel I. Legalität und Integrität
(a) Datenschutz
Wir legen großen Wert auf Datenschutz im Unternehmen, besonders hinsichtlich unserer Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten. Namen und Daten werden nur in Sonderfällen und nur mit vorheriger Genehmigung herausgegeben. Wir verlangen die gleiche Sorgfaltspflicht von unseren Lieferanten.
(b) Korruption
Korruption und Vergünstigungen von Lieferanten sind ebenso verboten wie auch Vergünstigungen Kunden gegenüber, Transparenz und Ehrlichkeit gehören schon seit vielen Jahren zu unseren Maßstäben.
Von unseren Lieferanten erwarten wir, daß diese sich weder aktiv an Korruption beteiligen noch Korruption in irgendeiner Form dulden. Weiterhin setzen wir voraus, daß unsere Lieferanten aktiv Vorkehrungen
gegen Korruption treffen und eine etwaig festgestellte Korruption konsequent verfolgen auch mit Entlassungen und Abmahnungen. Dies gilt auch bei Hinweisen über Verschleierung von Korruption oder der Umgehung des Verbotes von Korruption.
(c) Landesrechte
Die Einhaltung des Landesrechts durch Unternehmen ist von entscheidender Bedeutung, da es die Gesetze und Vorschriften enthält, die in einem bestimmten Land gelten. Die Einhaltung des Landesrechts ist eine rechtliche Verpflichtung für Unternehmen und hilft, rechtliche Probleme zu vermeiden und Risiken zu minimieren. Wir erwarten die Einhaltung der Landesrechte von unseren Lieferanten und Transparenz und Mitarbeit gegenüber den zuständigen Behörden.
Artikel II. Menschenrechte
(d) Kinderarbeit
Unter Kinderarbeit versteht die Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) solche Arbeit, die dem Wohlbefinden von Kindern schadet und ihre Bildung, Entwicklung und künftige Lebensgrundlage beeinträchtigt. Arbeiten, bei denen es sich nur um leichte Arbeit handelt, die nicht in Konflikt mit der Ausbildung des Kindes oder seinem Anspruch auf Freizeit stehen, gelten nicht unbedingt als schädlich. Arbeiten zu Ausbildungszwecken oder Praktika werden von uns angeboten um auch unserer sozialen Verantwortung gerecht zu werden. Im Zweifelsfall werden wir Kinderarbeit weder im eigenen Unternehmen noch bei Lieferanten dulden.
(e) Arbeitsentgelte (Lohn, Gehalt, Vergütung)
Wir unterstützen die Forderungen nach fairer Bezahlung, unabhängig von Geschlecht und Rasse. Im Unternehmen Kaiser Ventilatorenbau wird an jedem Arbeitsplatz versucht in Abstimmung mit der Belegschaft nur nach Leistung zu entlohnen.
(f) Arbeitszeiten
Wir setzen voraus, dass unsere Lieferanten die an ihrem Sitz und am Beschäftigungsort geltenden Arbeitszeitgesetze , insbesondere hinsichtlich der maximalen Tages- und Wochenstunden einhalten.
(g) Zwangsarbeit
Zwangsarbeit wird in keiner Form toleriert, weder in unseren Unternehmen, noch bei unseren Lieferanten. Bei Zuwiderhandlung erwarten wir , dass Maßnahmen ergriffen werden um dies sofort abzustellen.
(h) Diskriminierung
Diskriminierung liegt in Beschäftigung und Beruf vor, wenn eine Person aufgrund von Merkmalen, die nicht mit ihren Kompetenzen oder den Anforderungen der Arbeitsstelle zusammenhängen, schlechter behandelt wird als andere. Arten von Diskriminierung kommen vor in Form von Hautfarbe, Geschlecht, Glaubensbekenntnis, politische Meinung, nationale Abstammung oder soziale Herkunft sowie rassistische Ausprägungen. Im eigenen Unternehmen wird dies nicht toleriert und bei Aufdeckung werden Maßnahmen bis hin zu Abmahnungen oder Entlassungen genutzt. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass diese ebenso vorgehen.
(i) Gleichstellung der Geschlechter
Laut UN Women bezieht sich die Gleichstellung der Geschlechter auf „die gleichen Rechte, Pflichten und Chancen von Frauen und Männern sowie Mädchen und Jungen“ und, wie die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) weiter erläutert, „in allen Lebensbereichen“, darunter am Arbeitsplatz, auf dem Arbeitsmarkt und in der Gemeinschaft.
Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG): Gleicher Lohn für gleiche Arbeit wurde und wird schon lange vor der gesetzlichen Festschreibung im Unternehmen Kaiser Ventilatorenbau umgesetzt. Eine offene Kommunikation erhöht neben einem guten Arbeitsklima auch die Zufriedenheit und Mitarbeiterbindung.
Artikel III. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
(a) Unfallvermeidung
Viele Unternehmen haben Richtlinien und Verhaltenskodizes die den Gesundheitsschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz und Umweltverträglichkeit abdecken. Wir erwarten, daß unsere Lieferanten und ihre Mitarbeiter die erforderlichen Standards einhalten, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit zu gewährleisten.
Wir setzen voraus, dass Sicherheitsmaßnahmen und Schulungen am Arbeitsplatz durchgeführt werden, um Unfälle zu vermeiden. Das umfasst die Einhaltung von Sicherheitsstandards, die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung, die Schulung der Mitarbeiter in sicherem Verhalten und das Identifizieren und Beheben potenzieller Gefahrenquellen.
(b) Arbeitsschutz (BU)
Arbeitsschutz bezieht sich auf alle Maßnahmen und Vorschriften, die ergriffen werden, um die Sicherheit, Gesundheit und das Wohlbefinden von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Der Arbeitsschutz hat das Ziel, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme zu verhindern. IN Deutschland wird der Arbeitsschutz in der Regel durch die Berufsgenossenschaften und unterstützende Unternehmen gewährleistet. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass diese die jeweiligen Landesvorschriften zum Arbeitsschutz einhalten und falls in dem entsprechenden Land diese nicht ausreichen, weitergehende Maßnahmen zum Arbeits- und Unfallschutz durchführen.
Artikel IV. Nachhaltigkeit und Umweltschutz
(a) Nachhaltigkeit
Wir als Hersteller von Ventilatoren haben schon 2016 begonnen mit der Einführung einer dokumentierten Nachhaltigkeitsstrategie.
Drei Handlungsfelder für Nachhaltigkeit wurden und sind festgelegt.
Wir übernehmen eigene Verantwortung für:
- Natur, Klimaschutz und Gesellschaft.
- Produkte und Lieferketten,
- unsere Mitarbeiter und Datenschutz.
Geschäftsreisen national und international werden weitgehend stark reduziert. Wichtiger Baustein zur Nachhaltigkeit ist der Einsatz von Microsoft Teams und Zoom um durch Online-Besprechungen unnötige Reisen zu vermeiden.
Fokusthema Kreislaufwirtschaft: Wir achten auf Wiederverwendung und Recycling bei Verpackungen, vermeiden unnötigen Einsatz von Betriebsmittelstoffen und Heizen soweit möglich Klimaneutral.
(b) Klimaschutz
Büros sind im Rahmen der Erweiterung 2006 schallgeschützt und energetisch optimiert gebaut worden. Weiterhin wurde durch Aufbau von Grünflächen zur Kompensierung des CO2- Ausstoßes reagiert.
Mit der Installation einer Photovoltaikanlage 2023 werden wir voraussichtlich mehr Strom erzeugen als die Firma Kaiser Ventilatorenbau mittelfristig verbraucht. Damit sind wir für künftige Jahre gerüstet, um kosten- und klimafreundlich zu produzieren.
Wir achten bei unseren Lieferanten auf die Produktion aus Deutschland und Westeuropa. Damit reduzieren wir unnötige weite Lieferungen aus Fernost und können den Qualitätsstandart halten. Ebenso vermeiden wir die Herstellung in Billiglohnländern mit schlechtem Umweltschutz. Dies macht uns unabhängig von internationalen schwierigen Lieferketten.
(c) Umweltvorschriften
Wir erwarten, dass unsere Lieferanten sich verantwortungsvoll in Bezug auf den Schutz der Umwelt
und die Schonung der begrenzten natürlichen Ressourcen verhalten und die Gesetze zum Umweltschutz vollständig beachten. Weiterhin gehen wir davon aus, dass unsere Lieferanten den Klimaschutz so weit möglich in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie berücksichtigen und nachhaltig wirtschaften. Die bezoeht sich auf klimafreundliche Energieerzeugung und Verwertung, wie auch die Nutzung technischer Gegebenheiten (Videokonferenzen, Datenaustausch per Internet, Nutzung von VPN-Netzen) um unnötige Reisen zu vermeiden.
Artikel V. Überprüfung und Einhaltung
An unsere Lieferanten und Kunden stellen wir die Erwartung, dass sie in geeigneter Form sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter und Zulieferer verbindlich zur Einhaltung der Inhalte dieses Lieferantenkodex aufgefordert werden. Unsere Lieferanten dürfen die Inhalte dieses Lieferantenkodex in geeigneter Form an ihre Lieferanten bzw. Zulieferer in der Lieferkette weitergeben.
Verstößen gegen die in diesem Lieferantenkodex aufgeführten Grundsätze sehen wir als eine wesentliche Beeinträchtigung des Verhältnisses gegenüber unseren Lieferanten und vonseiten der Kunden gegenüber uns an. Bei Hinweisen auf die Nichteinhaltung der Grundsätze dieses Lieferantenkodex behalten wir uns unbeschadet weitergehender Rechte vor, Auskunft über den entsprechenden Sachverhalt zu verlangen.